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- Allgemeines
- Zur Förderung des Schießsportes werden in den Wintermonaten auf
der Kreisschützenverbandsebene Wettkämpfe in den Disziplinen Luftgewehr
und Luftpistole durchgeführt, und zwar in den Bereichen
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a) Rundenwettkampf (RWK)
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b) Winterwettkampf (WWK)
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c) Luftgewehr-Auflagewettkampf (A) Sandsack
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d) Luftgewehr-Auflagewettkampf (S) stehend
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e) Luftpistole-Auflagewettkampf (LP) stehend
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- Sie sind grundsätzlich
Mannschaftswettbewerbe. Einzelschützen können als Ersatz in der
jeweiligen Mannschaft starten.
Die Mannschaftsaufstellung ist in
jedem Fall vor dem ersten Wettkampfschuss festzulegen. Sollte
festgestellt werden, dass diese Regelung nicht eingehalten wurde,
werden die niedrigsten drei Ergebnisse für das Mannschaftsresultat
gewertet!
- Anschlagsart
- Die Anschlagsart ist im RWK und WWK stehend.
Beim Auflagewettkampf darf das Gewehr neben der Körperabstützung nur an
einer Stelle des Vorderschaftes aufgelegt werden. Der Körper des Schützen
darf die Auflage / den Schießtisch nicht berühren.
- Die Auflagefläche beim Auflagewettkampf (S +
LP) muss rund oder darf höchstens 30 mm breit sein.
- Schützen/Schützinnen ab dem 72. Lebensjahr
dürfen beim Auflagewettkampf (S) im Sitzen (auf einem Hocker) schießen.
Die Füße müssen auf dem Fußboden stehen, ein Klammern mit den Füßen ist
nicht gestattet. Die Auflage des Gewehres und die Körperhaltung ist wie
beim Stehendschießen.
- Leistungsklassen
- In den einzelnen Bereichen werden
Leistungsklassen gebildet. Diese beginnen im RWK und im Auflageschießen
mit der Bezeichnung "Kreisliga, 1. Kreisklasse". Bei Bedarf
werden weitere Klassen eingerichtet.
- Die Stärke beträgt in der Regel im RWK 12
Mannschaften, im Auflagewettkampf 15 Mannschaften.
Die unterste Leistungsklasse darf im RWK die Mannschaftsstärke von 16,
im Auflagewettkampf von 20 Mannschaften nicht übersteigen.
- Im WWK wird je eine Klasse eingerichtet für:
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Schülerklasse
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Jugendklasse
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Juniorenklasse
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Schützenklasse
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Damenklasse
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Altersklasse
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Damen-Altersklasse
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Seniorenklasse
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Seniorinnenklasse
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Bei geringer Beteiligung können die entsprechenden
Klassen durch den RWK-Leiter zusammengefasst werden.
Zur Förderung der Nachwuchsschützen werden extra
für den WWK gebildetete Schießsportgemeinschaften im Schüler-, Jugend- und
Juniorenbereich erlaubt.
- Wettkampfzeitraum / KIassenzugehörigkeit /
Mannschaftsstärke
- Es werden - in Gruppen von 2 bis 4
Mannschaften - 5 Wettkämpfe in der Zeit von Oktober bis März des
folgenden Jahres ausgetragen. Diese gelten für das folgende Sportjahr.
Nach diesem Sportjahr ist auch die Klassenzugehörigkeit zu bewerten.
- Je Monat ist ein Wettkampf zu schießen. Die
Monate Dezember und Januar werden als ein Monat bewertet. Die Termine
sind mit den Mannschaftsführern der Gruppe abzusprechen. Es lädt ein zu
dem 1. Wettkampf die an erster Stelle aufgeführte Mannschaft, zu dem 2.
Wettkampf die an zweiter Stelle aufgeführte Mannschaft, usw.
Haben sämtliche Mannschaften einmal eingeladen, beginnt die Reihenfolge
wieder mit der ersten Mannschaft.
- Die Ergebnisse müssen bis zum 5. des nächsten
Monats dem Rundenwettkampfleiter oder der KSV-Geschäftsstelle
vorliegen. Hierfür ist der einladende Verein zuständig.
Im Auflagewettkampf sind die Scheiben ab 297 Ring mit einzureichen, es
sei denn, sie wurden maschinell ausgewertet. Dies ist auf dem
Ergebnisbogen zu bestätigen.
- Die Ergebnisse werden monatlich in der
Homepage des KSV veröffentlicht.
- Im RWK sind Schützen und Schützinnen ab dem 16. Lebensjahr gemeinsam in einer Mannschaft
startberechtigt.
- Für die Klassenzugehörigkeit im WWK ist das
Alter nach den Regeln der Sportordnung maßgebend. Zu Beginn des
Winterwettkampfes kann eine besondere Erklärung über einen Start in
einer leistungsstärkeren Klasse abgegeben werden. Auch der Start in
einer leistungsstärkeren Klasse gilt als Erklärung. Diese gilt nur für
den Winterwettkampf.
- Im Auflagewettkampf (A + S) kann jeder
Schütze oder Schützin ab dem 46. Lebensjahr teilnehmen. Ausnahmen von
der Altersbegrenzung kann der Rundenwettkampfleiter nach Vorlage einer
ärztlichen Bescheinigung oder einem Schwerbehindertenausweis erteilen.
- Der Auflagewettkampf (LP) ist
Schützen/Schützinnen ab dem 56. Lebensjahr vorbehalten.
- Die Mannschaftsstärke beträgt im RWK 5 Schützen/Schützinnen.
Für den WWK und das Auflageschießen besteht die Mannschaft aus 3
Teilnehmern/innen.
- Es werden im RWK und WWK je Wettkampf und
Teilnehmer 40 Wertungsschüsse (Schülerklasse 20 Wertungsschüsse), im
Auflageschießen 30 Wertungsschüsse abgegeben, je Wertungsspiegel LG 1
Schuss, je Wertungsscheibe LP bis zu 5 Schuss. Die Wettkampfzeit
beträgt 75/40/55 Minuten einschl. Probeschüsse.
- Beim Auflagewettkampf (A) Sandsack werden die
Ringe in 1/10 Werten ermittelt, beim Auflagewettkampf (S + LP) auf
volle Ringzahl.
- Die Mannschaft ist vor der Abgabe des ersten
Schusses festzulegen. Sie kann durch Ersatzschützen vor jedem Durchgang
verändert werden. Die Ersatzschützen sind auf dem Meldebogen nach den
Mannschaftsschützen aufzuführen.
Für den Auflagewettkampf (A) und (S) gilt folgende Regelung: Die
Mannschaftsaufstellung erfolgt beim 1. Durchgang und gilt für die
gesamte Wettkampfsaison. Ersatzschützen dürfen nur bei Ausfall eines
Schützen/einer Schützin in der Mannschaft eingesetzt werden. Falls ein Ersatzschütze
gleich beim 1. Durchgang zum Einsatz kommen sollte, muss dies auf dem
Ergebniszettel entsprechend gekennzeichnet werden.
- Startberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine des
Kreisschützenverbandes Peine. Startberechtigt sind nur
Teilnehmer/innen, die über ihren Verein gemeldet und ausreichend gegen
Haftpflicht und Unfall versichert sind. Die Mitgliedschaft in einem
Verein, für den gestartet werden soll, muss schon vor Beginn des
Wettkampfes bestanden haben.
- Es besteht für den/die Schützen/in die
Möglichkeit in den beiden Disziplinen in allen 3 Bereichen zu starten.
Bei Mitgliedschaft in mehreren Vereinen hat der/die Teilnehmer/in sich
zu entscheiden, in welcher Disziplin und in welchem Bereich er/sie den
Wettkampf für den Erstverein oder einen anderen Verein schießt.
- Nimmt ein(e) Teilnehmer/in in der gleichen
Disziplin und im gleichen Bereich für mehrere Vereine - auch auf
verschiedenen Ebenen teil, so ist er/sie in der laufenden Saison in
diesem Bereich auszuschließen. Seine/ihre in diesem Bereich erzielten
Ergebnisse sind zu streichen. Der Ausschluss ist mit der Ergebnisliste
bekannt zu geben.
- Ein Vorschießen ist zu vermeiden. Dafür sind
Ersatzschützen einzusetzen. Wer als Ersatzschütze/in in einer anderen
Mannschaft eingesetzt wird, muss den gleichen Durchgang in der
ursprünglichen Mannschaft zur Vermeidung eines Doppelstartes aussetzen.
Ergebnisse von Doppelstarts sind zu streichen, der/die Schütze/in ist
zu disqualifizieren. Die Disqualifikation ist mit der Ergebnisliste
bekannt zu geben.
- Vereine, die Mannschaften in
einem Bereich in mehreren Ligen (Klassen) haben, können ihre
Schützen/innen beliebig in den Ligen (Klassen) einsetzen. Ein Wechsel
aus einer niedrigen in eine höhere Liga (Klasse) und retour ist
möglich.
Nach drei Einsätzen (Einzelwettkämpfen) in einer höheren Liga (Klasse)
innerhalb eines Rundenwettkampfes, darf der/die Schütze/Schützin
unterhalb dieser Liga (Klasse) nicht mehr eingesetzt werden (s.a. "Ergänzende Regeln für die Kreisliga"
- Punkt 9.9).
- Eine Mannschaft ist zu disqualifizieren, wenn
ein nicht startberechtigte/r Schütze/Schützin für sie am Wettkampf
teilgenommen hat.
- Schießt ein/e Schütze/in in einem Anschlag,
der für die Disziplin nicht zugelassen ist, so ist er/sie zu
disqualifizieren und für den weiteren Wettbewerb in dieser Disziplin zu
sperren.
Disqualifikation und Sperre sind mit der Ergebnisliste der
entsprechenden Disziplin bekannt zu geben.
- Wertung der Mannschaften und Schützen / innen
- Sieger ist die Mannschaft, die nach den 5
ausgetragenen Wettkämpfen die meisten Ringe auf sich vereinigt hat.
Bei Ringgleichheit wird entsprechend der SpO verfahren.
- Bei der Einzelwertung ist der/die Schütze/in
mit der höchsten Gesamtringzahl Sieger/in.
Ein einmaliges Wechseln als Ersatzschütze in eine andere Mannschaft in
einer anderen Klasse ist unschädlich. Das dabei erzielte Ergebnis wird
berücksichtigt.
- Nach Abschluss aller Wettkämpfe wird eine
komplette Ergebnisliste vom RWK-Leiter erstellt und den beteiligten
Vereinen ausgehändigt.
- Der Mannschaftssieger und die Einzelschützen
in den jeweiligen Disziplinen und Klassen - jeweils die 3
Erstplatzierten – erhalten eine Auszeichnung.
- Die Siegerehrungen werden nach Beendigung des
letzten Durchganges zu einem besonderen Termin durchgeführt.
- Auszeichnungen, die nicht selbst oder im
Auftrage in Empfang genommen werden, liegen bis zum 30. Juni des selben
Jahres beim Rundenwettkampfleiter und sind dort abzuholen. Danach
verfällt die Ehrengabe.
- Auf- und Abstieg
- Der RWK-Leiter gibt den Auf- und Abstieg
bekannt.
- Aus
jeder Klasse im Auflagebereich (A) Sandsack steigen die jeweils
3 besten Mannschaften auf, die 3 schlechtesten ab. In jeder Liga/Klasse
können maximal 4 Mannschaften des gleichen Vereins schießen. Ist der Aufstieg
einer Mannschaft aus diesem Grunde verwehrt, so steigt die
nächstplatzierte Mannschaft eines anderen Vereins auf.
- Im RWK und Auflagebereich
(S) stehend werden entsprechend den Vorgaben nur 2 Mannschaften auf- bzw.
absteigen. Die
jeweils beiden ersten Mannschaften werden zum Aufstiegswettkampf in die
Bezirksliga Braunschweig gemeldet.
- Die in übergeordneten Klassen möglichen Mehr-
oder Mindermannschaften werden durch einen zusätzlichen Ab- bzw.
Aufstieg ausgeglichen. Dies gilt auch im Zusammenhang mit der je Klasse
höchstmöglichen Mannschaftsstärke.
- Im WWK findet kein Aufstieg statt.
- Bei Nichtantreten einer Mannschaft eines
Vereins kann der Wiedereinstieg der Mannschaft im nächsten Jahr nur in
der niedrigsten Klasse erfolgen.
Abgemeldete Mannschaften werden bei Neuanmeldung ebenfalls nur in der
niedrigsten Klasse berücksichtigt.
- Bei Nichtantreten bzw. verspätetem Abmelden
einer Mannschaft wird das Startgeld ohne Gegenleistung in Rechnung
gestellt (Reuegeld).
- Solange die Zahlung nicht erfolgt ist, kann
die betroffene Mannschaft von der Wertung ausgeschlossen werden.
- An- und Abmeldung
- Die Teilnahme gilt automatisch als Meldung
für die Wettkämpfe im folgenden Jahr.
- Abmeldungen sowie Neuanmeldungen von sind bis
zum 15. August jeden Jahres schriftlich beim zuständigen
RWK-Leiter oder der KSV-Geschäftsstelle zu erfolgen.
Zum gleichen Datum sollten auch Änderungen der Mannschaftsführer
bekannt gegeben werden.
- Ergänzende Regeln für die Kreisliga
Luftgewehr/Luftpistole
- Die Austragung der Kreisliga-Wettkämpfe
findet auf Einladung des RWK-Leiters jeweils an einem Tag und Ort
statt. Damit sollen leistungsfördernde und leistungsgerechte Ergebnisse
ermittelt werden.
- Die Vereinsmannschaften müssen vollzählig antreten,
ein Vorschießen ist nur in Ausnahmefällen (Rücksprache mit dem
RWK-Leiter) möglich.
- Jede Kreisliga besteht aus maximal 12
Mannschaften.
- Durch Auf- bzw. Abstiege ist es möglich, dass
ein Verein mehrere Mannschaften in einer Kreisliga hat.
- Es werden je Wettkampf 40 Wertungsschüsse
abgegeben, je Wertungsspiegel LG 1 Schuss, je Wertungsscheibe LP 2
Schuss. Die Wettkampfzeit beträgt einschl. Probeschießen 75 Minuten.
- Die Auswertung erfolgt mittels elektronischer
Ringlesemaschine.
- Jeder Durchgang wird als eigenständiger
Wettkampf gewertet. Es wird eine Punktwertung wie folgt vorgenommen:
Platz 1 = 12 Punkte, Platz 2 = 11 Punkte usw. Sind in der Liga weniger
als 12 Mannschaften vertreten, wird die Punktwertung entsprechend der
Anzahl der Mannschaften vorgenommen. Bei Ringgleichheit entscheidet die
bessere letzte 10er Serie aller Mannschaftsschützen in der Addition
über die Tagesplatzierung.
- Tritt eine Mannschaft nicht vollzählig an, so
wird das Ergebnis der angetretenen Schützen/innen in der Gesamtheit als
Mannschaftsergebnis gewertet. Das Ergebnis wird entsprechend der
erreichten Ringzahl in die Wertung eingereiht und erhält die für den
erreichten Platz vorgegebene Punktzahl.
- Vereine, die auch Mannschaften in höheren
Ligen (Bezirksliga, Landesliga usw.) haben, können ihre Schützen/innen
beliebig in den Ligen einsetzen. Nach einem 3-maligen Einsatz
(Einzelwettkampf) in einer höheren Liga können diese Schützen/innen
nicht mehr in der Kreisliga starten. Insgesamt dürfen diese Schützen 7
Einzelwettkämpfe bestreiten. Das gleiche gilt für Vereine, die
Mannschaften in den Kreisklassen und höheren Ligen (Bezirksliga,
Landesliga usw.) haben. Bei Einsätzen nur auf Kreisebene gelten die
Punkte 5.4 und 5.5 dieser Wettkampfordnung.
- Es werden 5
Wettkämpfe in der Zeit von Oktober bis Februar des folgenden Jahres
ausgetragen.
- Sieger einer Liga ist die Mannschaft, die
nach den fünf ausgetragenen Wettkämpfen die meisten Punkte auf sich
vereinigt hat. Bei Punktgleichheit wird die Mannschaft besser
platziert, die die höchste Gesamtringzahl aller 5 Wettkämpfe hat.
Direkt im Anschluss an den letzten Wettkampf findet die
Mannschafts-Siegerehrung statt.
- Einsprüche / Berufungen
Einsprüche sind
sofort und schriftlich unter Beifügung der Einspruchsgebühr an den Rundenwettkampfleiter
zu richten.
Die Einspruchs- oder Berufungsgebühr beträgt einheitlich 25,00 EUR je
Einspruch.
Der
Sportausschuss entscheidet endgültig über alle Berufungen.
- Schlussbemerkungen
- Mit dieser Wettkampfordnung wird eine
einheitliche Regelung zur Durchführung von Rundenwettkämpfen für den
Bereich des Kreisschützenverbandes Peine e.V. geschaffen, die
viele Einzelregelungen zusammenfasst.
Diese Regeln gelten ergänzend im Zusammenhang mit der jeweils gültigen
Sportordnung des DSB für den Bereich RWK ab Kreisliga abwärts, für den
WWK sowie den Auflagebereich. Die Teilnehmer an den Wettkämpfen
unterwerfen sich mit ihrer Teilnahme den Regeln dieser Ordnung.
- Diese Wettkampfordnung tritt am 1. Oktober 2012 in
Kraft und ersetzt die Wettkampfordnung vom Oktober 2011.
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Peine, im Februar
2012
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Dagmar Fricke
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Heinrich Moritz
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Rundenwettkampfleiterin
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Kreisoberschießsportleiter
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